Abstract
Die neuen Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 2012 fordern in R 6.11 Abs. 3 Satz 1 EStR, dass die Rückstellungen in der Steuerbilanz – mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG – den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten dürfen. Auf Grund der mit dieser Neuregelung verbundenen Auflösungserträge besteht nach Intervention des Bundesrats in R 6.11 Abs. 3 Satz 2 EStR die Möglichkeit einer Rücklagenbildung. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die bestehenden Unterschiede der handels- und steuerrechtlichen Rückstellungsbewertung und nimmt eine kritische Würdigung der „einseitigen” Maßgeblichkeit aus steuersystematischer Sicht vor.
| Original language | German |
|---|---|
| Journal | Die Steuerberatung |
| Volume | 56 |
| Issue number | 12 |
| Pages (from-to) | 486-489 |
| Number of pages | 4 |
| Publication status | Published - 01.12.2013 |
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