Abstract
Abstract: Am 25. März 2013, nur einen Tag nach dem Militärputsch durch die Rebellenallianz Séléka, verhängte die Afrikanische Union (AU) Sanktionen gegen die Zentralafrikanische Republik. Der Friedens- und Sicherheitsrat der AU suspendierte die Mitgliedschaft des Landes, verhängte Reisebeschränkungen für die Rebellen und ließ deren Konten einfrieren. Analyse Seit Gründung der AU im Jahr 2002 haben Regionalorganisationen auf dem afrikanischen Kontinent im weltweiten Vergleich sehr weitgehende Möglichkeiten zur Sanktionierung ihrer Mitgliedstaaten festgeschrieben. Zunehmend nutzen die AU, die Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) und die Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) diese Maßnahmen, um unerwünschte Entwicklungen in ihren Mitgliedstaaten zu bekämpfen. Die Sanktionen von AU, ECOWAS und SADC verfolgen das Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen. Sie sind in der Regel von geringer Stärke. Angesichts fehlender Kapazitäten zur Durchsetzung
| Original language | English |
|---|---|
| Place of Publication | Hamburg |
| Publisher | German Institute for Global and Area Studies (GIGA) |
| Number of pages | 8 |
| Publication status | Published - 2013 |
| Externally published | Yes |
Research areas and keywords
- Afrikanische Union
- Economic Community of West African States
- Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft
- Sanktion
- Mitgliedsstaaten
- Politische Stabilität
- Sicherheitspolitik
- Stabilität
- Friedenssicherung
- Konfliktvermeidung
- Politics
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