Nationale Gerichte und die Durchsetzung des EU-Rechts

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    Abstract

    Im europäischen Rechtsprechungsverbund garantieren die nationalen Gerichte zusammen mit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die direkte und vorrangige Anwendung des EU-Rechts. Damit dieser Verbund im Lichte der rechtsstaatlichen Werte der EU (Art. 2 EUV) dauerhaft funktionieren kann, kommt es in besonderer Weise darauf an, dass das Recht in der EU durch unabhängige und unparteiische mitgliedstaatliche Gerichte gesichert wird, die sich gegenseitig (d.h. insbesondere „grenzüberschreitend“) vertrauen. Zudem verlangt ein gelebter Rechtsprechungsverbund, dass die effektive gerichtliche Durchsetzung der unionsseitig vermittelten Rechte und Pflichten des Einzelnen sichergestellt wird, wobei dem Vorlageverfahren gem. Art. 267 AEUV eine besondere Bedeutung zukommt. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf diese essentiellen „Gelingensbedingungen“ des europäischen Rechtsprechungsverbunds und zeigt zugleich die Grenzen auf, die insbesondere das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und ihm z.T. folgend die Fachgerichtsbarkeit in Deutschland gezogen haben, damit der europäische Rechtsprechungsverbund nicht zu einer Aushöhlung der rechtsstaatlichen Garantien des Grundgesetzes führt. Im Lichte der gegenwärtigen Rechtsstaatlichkeitskrise in einigen Mitgliedstaaten der EU hat das deutsche Justizsystem ohne Zweifel eine besondere Vorbildfunktion, die eine Auseinandersetzung mit auch hierzulande zu verzeichnenden Problemlagen umso drängender erscheinen lässt.
    Original languageGerman
    JournalEUROPARECHT
    Volume55
    Issue number6
    Pages (from-to)569-605
    Number of pages36
    ISSN0531-2485
    DOIs
    Publication statusPublished - 01.01.2020

    Research areas and keywords

    • Law

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