Abstract
Der Beitrag untersucht eine mit Blick auf die politische Diskussion und den Koalitionsvertrag nicht unwahrscheinliche künftige Erweiterung des § 130 Abs. 1 StGB um ein Verbot des Bestreitens des Existenzrechts Israels. Er legt dar, dass ein solches Verbot, das in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) fällt, dem qualifizierten Gesetzesvorbehalt aus Art. 5 Abs. 2 GG nicht genügt, da es sich nicht um ein „allgemeines Gesetz“ handelt. Insbesondere lässt sich auch die im Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) begründete Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts nicht auf die vorgeschlagene Strafnorm übertragen, so dass diese mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.
| Original language | German |
|---|---|
| Journal | Recht und Politik |
| Number of pages | 11 |
| ISSN | 0344-7871 |
| DOIs | |
| Publication status | E-pub ahead of print - 01.12.2025 |
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- Law
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