Abstract
Die zwingende Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch einen Nachhaltigkeitsprüfer. Der bestellte Abschlussprüfer, der den Bestätigungsvermerk über den Finanzbericht erteilt, ein weiterer Wirtschaftsprüfer oder eine andere unabhängige Prüfungsinstanz müssen einen Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht verfassen. Im kürzlich veröffentlichten Regierungsentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz (RegE CSRD-UmsG) ist vorgesehen, dass lediglich Wirtschaftsprüfer als Nachhaltigkeitsprüfer eingesetzt werden sollen. Bestätigungs- und Prüfungsvermerk sollen dabei separat erstellt werden. Der vorliegende Beitrag nimmt die Inhalte des Prüfungsvermerks aus normativer und empirischer Sicht in den Fokus. Anschließend werden Handlungsempfehlungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Vermerks vor dem Hintergrund der CSRD gegeben, unter anderem mit Blick auf die Prüfung der
Wesentlichkeitsanalyse.
Wesentlichkeitsanalyse.
| Original language | German |
|---|---|
| Journal | WPg - Die Wirtschaftsprüfung |
| Volume | 77 |
| Issue number | 18 |
| Pages (from-to) | 903-912 |
| Number of pages | 10 |
| ISSN | 0340-9031 |
| Publication status | Published - 2024 |
UN SDGs
This output contributes to the following UN Sustainable Development Goals (SDGs)
-
SDG 12 Responsible Consumption and Production
-
SDG 13 Climate Action
Research areas and keywords
- Management studies
- Sustainability sciences, Management & Economics
Cite this
- APA
- Author
- BIBTEX
- Harvard
- Standard
- RIS
- Vancouver