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Rezension von M. Obladen

  • Margret Obladen

Press/Media

Period20.01.2004

Media coverage

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  • TitleDie ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale des europäischen Wettbewerbsrechts; EuZW 2004, 656
    Degree of recognitionNational
    Media typePrint
    Country/TerritoryGermany
    Date20.01.04
    Description
    Die Dissertation befasst sich mit der Bedeutung der ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale im europäischen Gemeinschaftsrecht, wobei das europäische Wettbewerbsrecht (Art. EGV Artikel 81-EGV Artikel 89 EG-Vertrag und die europäische Fusionskontrollverordnung) als Referenzgebiet her-angezogen wird. Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale sind etwa das Spürbarkeitskriterium in Art. EGV Artikel 81 EGV Artikel 81 Absatz I EGV, die rule of reason in Art. EGV Artikel 81 EGV Artikel 81 Absatz I EGV, das Konzernprivileg in Art. EGV Artikel 81 EGV Artikel 81 Absatz I EGV, das Spürbar-keitskriterium in Art. EGV Artikel 82 EGV, die de-minimis Voraussetzungen der Fusionskontrollver-ordnung, das Merkmal der Gesamtheit in Art. EGV Artikel 86 EGV Artikel 86 Absatz II EGV oder die de-minimis Grenzen des Art. EGV Artikel 87 EGV. Nach einem einleitenden Teil werden Grundlagen, Erscheinungsformen, Funktionen und Grenzen der Entwicklung ungeschriebener Tatbestandsmerk-male behandelt. Im Schlusskapitel erörtert der Autor dogmatische Fragen; insbesondere mit den dort gefundenen Ergebnissen leitet er folgende Funktionen der ungeschriebenen Tatbestandsmerk-male her: Zum einen tragen sie dazu bei, die Entwicklung des europäischen Gemeinschaftsrechts berechenbar zu machen. Zugleich verwirklichen sie die Gleichbehandlung vor dem Gesetz und die Vorhersehbarkeit der konkreten Anwendung des Gesetzes. Weiterhin helfen ungeschriebene Tatbe-standsmerkmale, flexible Antworten auf eine sich stetig im Fluss befindende und fortwährend neue Fragen aufwerfende Materie zu geben. Die Untersuchung zeigt schließlich, dass die ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale des europäischen Wettbewerbsrechts dazu beitragen, einen Ausgleich zwi-schen den Konstitutionsprinzipien des Gemeinschaftsrechts - wie etwa dem Subsidiaritätsprinzip, dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und dem Prinzip der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts - einerseits und der Einzelfallgerechtigkeit andererseits zu schaffen.
    PersonsMargret Obladen