Zu den Voraussetzungen einer Musterfeststellungsklage bezüglich Schadensersatzansprüchen von Käufern abgasmanipulierter Diesel-Pkw: ZPO §§263, 264, 606, 610; BGH, Beschl. v. 30.07.2019 – VI ZB 59/18 (OLG Braunschweig), ZIP 2019, 1982 = WM 2019, 1900

    Publikation: Beiträge in ZeitschriftenAnmerkungen zu GerichtsurteilenForschung

    Abstract

    Leitsätze des Gerichts:
    1. Bei mehreren Feststellungszielen einer Musterfeststellungsklage ist das Erfordernis des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO für jedes Feststellungsziel zu erfüllen.
    2. Zu den Anforderungen, die an die Glaubhaftmachung daran zu stellen sind, dass von den Feststellungszielen die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von mindestens zehn Verbrauchern abhängen.
    3. Zu der Möglichkeit der Erweiterung einer Musterfeststellungsklage.
    OriginalspracheDeutsch
    ZeitschriftEWiR- Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
    Jahrgang35
    Ausgabenummer23
    Seiten (von - bis)737-738
    Seitenumfang2
    ISSN0177-9303
    PublikationsstatusErschienen - 06.12.2019

    Gerichtsurteile

    GerichtBundesgerichtshof
    Datum der Urteilsverkündung30.07.19
    AktenzeichenVI ZB 59/18
    ECLI IDDE:BGH:2019:300719BVIZB59.18.0

    Fachgebiete und Schlagwörter

    • Rechtswissenschaft

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