Abstract
Wenn Flüchtlingen in der zweiten Instanz kein Asyl gewährt wird, dann geschieht das von nun an nahezu ohne Kontrolle durch höhere Gerichte. Der Verwaltungsgerichtshof ist nicht mehr länger anrufbar; Berufungsverfahren können sich nur mehr auf verfassungsrechtliche Anliegen vor dem Verfassungsgericht beziehen.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Zeitschrift | Kulturrisse : Zeitschrift für radikaldemokratische Kulturpolitik |
| Ausgabenummer | 4 |
| Seiten (von - bis) | 46-49 |
| Seitenumfang | 4 |
| ISSN | 1818-1694 |
| Publikationsstatus | Erschienen - 16.10.2008 |
| Extern publiziert | Ja |
Fachgebiete und Schlagwörter
- Soziologie
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