Abstract
1. Die täterschaftliche Begehung eines Völkermords erfordert das zielgerichtete Wollen der teilweisen oder vollständigen Zerstörung einer von der Vorschrift geschütz-
ten Gruppe (Völkermordabsicht).
2. Eine Völkermordabsicht ist auch dann gegeben, wenn das Wollen des Täters auf die teilweise oder vollständige Zerstörung der Gruppe in ihrer sozialen Existenz abzielt.
3. Die Zerstörung ist auch dann beabsichtigt, wenn sie ein aus Tätersicht notwendiges Mittel zur Erreichung eines dahinter liegenden weiteren Zwecks darstellt.
(Leitsätze des Verf.)
ten Gruppe (Völkermordabsicht).
2. Eine Völkermordabsicht ist auch dann gegeben, wenn das Wollen des Täters auf die teilweise oder vollständige Zerstörung der Gruppe in ihrer sozialen Existenz abzielt.
3. Die Zerstörung ist auch dann beabsichtigt, wenn sie ein aus Tätersicht notwendiges Mittel zur Erreichung eines dahinter liegenden weiteren Zwecks darstellt.
(Leitsätze des Verf.)
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Zeitschrift | Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik |
| Jahrgang | 11 |
| Ausgabenummer | 1 |
| Seiten (von - bis) | 72-74 |
| Seitenumfang | 3 |
| ISSN | 1863-6470 |
| Publikationsstatus | Erschienen - 2016 |
| Extern publiziert | Ja |
Fachgebiete und Schlagwörter
- Rechtswissenschaft
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