Abstract
Die umgekehrte Diskriminierung im Europarecht erfasst Sachverhalte, in denen Personen, die nur nationalen Regeln unterworfen sind, schlechter gestellt sind als Personen, die sich auf Europarecht berufen können. Der Beitrag nähert sich der Frage, ob diese Unterscheidungen mit geltendem Recht vereinbar sind, aus der Perspektive des Rechts der Mitgliedstaaten. In einem ersten Schritt analysiert er die Rechtsprechung Deutschlands und Österreichs zu der Thematik, die in Argumenten und Lösungen teils stark abweicht. In einem zweiten Schritt lotet er aus, wie sich die unterschiedlichen Ansätze dieser doch sehr ähnlichen Rechtssysteme erklären lassen.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Zeitschrift | EUROPARECHT |
| Jahrgang | 51 |
| Ausgabenummer | 1 |
| Seiten (von - bis) | 56-75 |
| Seitenumfang | 20 |
| ISSN | 0531-2485 |
| DOIs | |
| Publikationsstatus | Erschienen - 2016 |
| Extern publiziert | Ja |
Fachgebiete und Schlagwörter
- Mitgliedsstaaten
- Rechtsvergleich
- Internationaler Vergleich
- Abgrenzung
- Deutschland
- Rechtsordnung
- Innerstaatliches Recht
- Europarecht
- Rechtsprechung
- Österreich
- Diskriminierungsverbot
- Recht
- Rechtswissenschaft
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