Abstract
Die Nichtumsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht bis zum 31.12.2024 wirft zahlreiche Fragen hinsichtlich der Pflichten und Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Im vorliegenden Beitrag analysiert der Arbeitskreis „Corporate Governance Reporting“ der Schmalenbach-Gesellschaft für
Betriebswirtschaft e.V. die Konsequenzen der Nichtumsetzung der CSRD in deutsches Recht zum 31.12.2024 für die Tätigkeit des Aufsichtsrats und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Betriebswirtschaft e.V. die Konsequenzen der Nichtumsetzung der CSRD in deutsches Recht zum 31.12.2024 für die Tätigkeit des Aufsichtsrats und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Zeitschrift | Der Betrieb |
| Jahrgang | 78 |
| Ausgabenummer | 3 |
| Seiten (von - bis) | 67-71 |
| Seitenumfang | 5 |
| ISSN | 0005-9935 |
| Publikationsstatus | Erschienen - 13.01.2025 |
UN SDGs
Dieser Output leistet einen Beitrag zu folgendem(n) Ziel(en) für nachhaltige Entwicklung
-
SDG 13 – Klimaschutzmaßnahmen
Fachgebiete und Schlagwörter
- Betriebswirtschaftslehre
- Nachhaltigkeitswissenschaft
Dieses zitieren
- APA
- Author
- BIBTEX
- Harvard
- Standard
- RIS
- Vancouver