Abstract
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz fordert Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen. In Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nehmen die fallzuständigen Fachkräfte des Jugendamtes und des Allgemeinen Sozialdienstes dementsprechend eine Beschützergarantenstellung zu Gunsten der in ihrem Wohl gefährdeten Kinder und Jugendlichen ein.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Zeitschrift | Blätter der Wohlfahrtspflege |
| Jahrgang | 149 |
| Ausgabenummer | 1 |
| Seiten (von - bis) | 25-27 |
| Seitenumfang | 3 |
| ISSN | 0340-8574 |
| Publikationsstatus | Erschienen - 2002 |
Fachgebiete und Schlagwörter
- Wirtschaftsrecht
- Deutschland / Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Jugendamt
- Schutz
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