Abstract
Die zwingende Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch einen Nachhaltigkeitsprüfer. Der bestellte Abschlussprüfer, der den Bestätigungsvermerk über den Finanzbericht erteilt, ein weiterer Wirtschaftsprüfer oder eine andere unabhängige Prüfungsinstanz müssen einen Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht verfassen. Im kürzlich veröffentlichten Regierungsentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz (RegE CSRD-UmsG) ist vorgesehen, dass lediglich Wirtschaftsprüfer als Nachhaltigkeitsprüfer eingesetzt werden sollen. Bestätigungs- und Prüfungsvermerk sollen dabei separat erstellt werden. Der vorliegende Beitrag nimmt die Inhalte des Prüfungsvermerks aus normativer und empirischer Sicht in den Fokus. Anschließend werden Handlungsempfehlungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Vermerks vor dem Hintergrund der CSRD gegeben, unter anderem mit Blick auf die Prüfung der
Wesentlichkeitsanalyse.
Wesentlichkeitsanalyse.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Zeitschrift | WPg - Die Wirtschaftsprüfung |
| Jahrgang | 77 |
| Ausgabenummer | 18 |
| Seiten (von - bis) | 903-912 |
| Seitenumfang | 10 |
| ISSN | 0340-9031 |
| Publikationsstatus | Erschienen - 2024 |
UN SDGs
Dieser Output leistet einen Beitrag zu folgendem(n) Ziel(en) für nachhaltige Entwicklung
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SDG 12 – Verantwortungsvoller Konsum und Produktion
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SDG 13 – Klimaschutzmaßnahmen
Fachgebiete und Schlagwörter
- Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit
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