Abstract
In der Betriebswirtschaftslehre wird der IRR-Methode mit Vorbehalt oder sogar Ablehnung begegnet. In der Rechtsprechung ist die IRR-Methode bei der Prospekterstellung hingegen grundsätzlich akzeptiert. Gefordert wird nur ein Hinweis zur verzinsten Kapitalbasis. Diese zurzeit herrschende Sicht der Rechtsprechung wird der Problematik der IRR-Methode aber nicht gerecht. Ohne Angabe der risikoadäquaten Kapitalkosten, der impliziten Wiederanlageprämisse, des finanziellen Leverage-Effektes und der jew. verzinsten Kapitalbasis kann die isolierte Angabe einer IRR-Rendite im Prospekt irreführend sein und die Anleger über die Werthaltigkeit des Investments täuschen.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Aufsatznummer | CF1263171 |
| Zeitschrift | Corporate Finance |
| Jahrgang | 2018 |
| Ausgabenummer | 05-06 |
| Seiten (von - bis) | 142-151 |
| Seitenumfang | 10 |
| ISSN | 2198-8889 |
| Publikationsstatus | Erschienen - 28.05.2018 |
Fachgebiete und Schlagwörter
- Betriebswirtschaftslehre
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