Abstract
Die Taxonomie-Verordnung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) inkl. der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bilden das Herzstück der unternehmerischen EU-Nachhaltigkeitsregulierungen. Diese sollen im Rahmen des ambitionierten EU-Green Deal-Projekts einen wesentlichen Beitrag zur Zielsetzung einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 leisten. Mit den kürzlich abgeschlossenen Trilog-Verhandlungen zum künftigen Anwenderkreis durch den sog. Omnibus-I tritt hingegen eine massive Deregulierung dieser Nachhaltigkeitsnormierungen ein, um primär mittelständische Unternehmen von nachhaltigkeitsbezogenen Berichts- und Sorgfaltspflichten zu entlasten. Der vorliegende Beitrag knüpft nahtlos an den Beitrag von Velte et al. an, stellt die zentralen Änderungen hinsichtlich Anwenderkreis, Erstwendung sowie Berichts-, Prüfungs- und Sorgfaltspflichten nach dem Omnibus-I vor und würdigt diese kritisch.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Zeitschrift | Der Betrieb |
| Jahrgang | 79 |
| Ausgabenummer | 3 |
| Seiten (von - bis) | 67-75 |
| Seitenumfang | 9 |
| ISSN | 0005-9935 |
| Publikationsstatus | Erschienen - 01.2026 |
UN SDGs
Dieser Output leistet einen Beitrag zu folgendem(n) Ziel(en) für nachhaltige Entwicklung
-
SDG 13 – Klimaschutzmaßnahmen
Fachgebiete und Schlagwörter
- Betriebswirtschaftslehre
- Nachhaltigkeitswissenschaft
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