@article{66404de0f6bf45d18ba4ee74cf538e73,
title = "Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 2.3.2017 – 3 C 19/15",
abstract = "Das BVerwG hat mit seinem Urteil vom M{\"a}rz 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Entgegen aller Kritik hat es mit der vorher geltenden Rechtsauffassung gebrochen und sich gegen ein kategorisches Verbot des Erwerbs von Bet{\"a}ubungsmitteln zu Suizidzwecken ausgesprochen. Wie zu erwarten wurde der Vorwurf laut, das BVerwG unterst{\"u}tze die staatliche Pflicht, bei der Selbstt{\"o}tung Hilfe zu leisten und gebe dem Suizidenten einen Anspruch auf das nun legal zu erwerbende t{\"o}dliche Medikament.",
keywords = "Rechtswissenschaft",
author = "Dorothea Magnus",
year = "2018",
language = "Deutsch",
volume = "3 ",
pages = "180--182",
journal = "Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ)",
issn = "2509-6826",
publisher = "Deutsche Hochschule der Polizei",
number = "3",
}