Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 2.3.2017 – 3 C 19/15

  • Dorothea Magnus

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenAnmerkungen zu GerichtsurteilenForschung

Abstract

Das BVerwG hat mit seinem Urteil vom März 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Entgegen aller Kritik hat es mit der vorher geltenden Rechtsauffassung gebrochen und sich gegen ein kategorisches Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zu Suizidzwecken ausgesprochen. Wie zu erwarten wurde der Vorwurf laut, das BVerwG unterstütze die staatliche Pflicht, bei der Selbsttötung Hilfe zu leisten und gebe dem Suizidenten einen Anspruch auf das nun legal zu erwerbende tödliche Medikament.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftKriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ)
Jahrgang3
Ausgabenummer3
Seiten (von - bis)180-182
Seitenumfang3
ISSN2509-6826
PublikationsstatusErschienen - 2018
Extern publiziertJa

Gerichtsurteile

Allgemeine BezeichnungErlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung
GerichtBundesverwaltungsgericht
Datum der Urteilsverkündung02.03.17
Aktenzeichen3 C 19/15
ECLI IDDE:BVerwG:2017:020317U3C19.15.0

Fachgebiete und Schlagwörter

  • Rechtswissenschaft

Dieses zitieren